Anmeldeverfahren

Der Info- und Anmeldetag erfolgt für das Kindergartenjahr 2023 am 04.02.2023 zwischen 9:30 -13:30 Uhr. Grundsätzliche Vergabe des Platzes erfolgt am 07.02.2023.

Aufnahmeverfahren

Aufnahmekriterien für den Evang. Kindergarten St. Jobst

Diese Leitlinien werden in Verbindung mit der jährlichen Anmelde- und Warteliste angewendet.

 

Ziele sind:

  • Wir sind der evangelische Kindergarten der Gemeinde St. Jobst
  • Wir streben eine integrative Mischung an:
  • in sozialer und kultureller Hinsicht,
  • mit von Behinderung bedrohten Kindern oder Kindern mit besonderem Förderbedarf, mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung - diese Auffälligkeiten müssen vor der Aufnahme über das Gesundheitsamt diagnostiziert sein,
  • mit Kindern nicht deutscher Nationalität, bzw. anderer Religion

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Der Kindergarten nimmt derzeit Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht auf. Die Aufnahme ist abhängig von freien Plätzen, aber auch von der Zusammensetzung der Gruppen nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Förderbedarf.
  • Ältere Kinder haben in der Regel Vorrang.


Aufnahmen erfolgen in dieser Reihenfolge:

  • Geschwister
  • Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile Gemeindeglieder sind.
  • Kinder, bei denen eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Soweit Plätze vorhanden sind, weitere Kinder mit anderen Voraussetzungen.

Voranmeldung

Diese Vormerkung dient lediglich zur Erfassung der Kinder, die einen Kindergartenplatz in unserer Einrichtung wünschen. Daraus leitet sich kein Anspruch auf einen Platz bei uns ab und die Eltern machen keine Zusage zur verbindlichen Anmeldung in unserer Einrichtung. Die Aufnahme des Kindes gilt erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages als verbindlich für beide Seiten.

 

Bitte öffnen Sie folgenden Link, drucken das Formular aus, versehen es mit Ihren Angaben und senden es an unsere Einrichtung (oder bringen es persönlich vorbei):

Formular Voranmeldung