Kindergartenbetretungsverbot

Auf Beschluss der bayerischen Staatsregierung:

 

Seit 16.3.2020 besteht bis auf Weiteres ein Betretungsverbot der Kita für Kinder und Eltern, soweit diese nicht unter die Ausnahme des Betretungsverbots fallen und deswegen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. (Die Kita ist also nicht geschlossen!)

Nach BayKIBIG-NL329+332

Neues Infoschreiben des Staatsministeriums:

 

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php